Rechtsprechung
   LG Dortmund, 03.07.2015 - 10 O 63/15 EnW.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,48398
LG Dortmund, 03.07.2015 - 10 O 63/15 EnW. (https://dejure.org/2015,48398)
LG Dortmund, Entscheidung vom 03.07.2015 - 10 O 63/15 EnW. (https://dejure.org/2015,48398)
LG Dortmund, Entscheidung vom 03. Juli 2015 - 10 O 63/15 EnW. (https://dejure.org/2015,48398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,48398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhinderung der Vollziehung eines Stadtratsbeschlusses im einstweiligen Verfügungsverfahren; Untersagungsbegehren bzgl. des Abschlusses eines Wegenutzungsvertrags für ein Stromversorgungsnetz; Verlegung und Betrieb von zu einem Elektrizitätsversorgungsnetz der ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus LG Dortmund, 03.07.2015 - 10 O 63/15
    Dem trat die Klägerin mit Schreiben vom 14.03.2014 unter Hinweis auf die Urteile des BGH vom 17.12.2013 in den Sachen KZR 65/12 und KZR 66/12 (deren Urteilsgründe durch den BGH erst am 12.03.2014 veröffentlicht wurden) entgegen.

    Denn nach der Unterzeichnung des Konzessionsvertrages können sich auch für ein fehlerhaft ausgesuchtes Unternehmen schutzwürdige Interessen ergeben und den Interessen des Unterliegenden entgegenstehen (vergleiche BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 108) .

    Der örtlich relevante Markt ist das jeweilige Gemeindegebiet, wobei die Gemeinden insoweit hinsichtlich der Vergabe der Wegerechte ein Monopol haben (BGH, Urteil v. 17.12.2013, a.a.O, Rz. 18 - 24; LG Stuttgart, Urteil v. 02.10.2014, Aktenzeichen 11 O 182/14).

  • LG Stuttgart, 02.10.2014 - 11 O 182/14
    Auszug aus LG Dortmund, 03.07.2015 - 10 O 63/15
    Der örtlich relevante Markt ist das jeweilige Gemeindegebiet, wobei die Gemeinden insoweit hinsichtlich der Vergabe der Wegerechte ein Monopol haben (BGH, Urteil v. 17.12.2013, a.a.O, Rz. 18 - 24; LG Stuttgart, Urteil v. 02.10.2014, Aktenzeichen 11 O 182/14).

    Dies ist nur dann zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession auf jeden Fall auch ohne Verfahrensfehler erhalten hätte (vergleiche BGH, aaO, Rn. 99; LG Stuttgart, Urteil vom 02.10.2014, AZ: 11 O 182/14).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus LG Dortmund, 03.07.2015 - 10 O 63/15
    Dem trat die Klägerin mit Schreiben vom 14.03.2014 unter Hinweis auf die Urteile des BGH vom 17.12.2013 in den Sachen KZR 65/12 und KZR 66/12 (deren Urteilsgründe durch den BGH erst am 12.03.2014 veröffentlicht wurden) entgegen.
  • OLG Brandenburg, 19.07.2016 - Kart U 1/15

    Gemeindliche Konzessionsvergabe: Anspruch auf Unterlassung des Neuabschlusses

    Als Ausprägung des allgemeinen Rechtsstaatlichkeitsgrundsatzes der Neutralität gilt ein Mitwirkungsverbot von Personen, die dem Bieter nahe stehen, auf Seiten der vergabeleitenden Stelle aber auch über das förmliche Vergabeverfahren hinaus für Auswahlentscheidungen zur Vergabe von Wegenutzungsrechten (LG Berlin, ZNER 2015, 158, zit. nach juris Rn 55; LG Dortmund, Urt. v. 03.06.2015 - 10 O 63/15 EnW, zit. nach juris Rn 50; Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmer, a.a.O., Rn 25).

    Geboten ist deshalb eine ausreichende personelle und organisatorische Trennung zwischen verfahrensleitender Stelle und Bieter (LG Berlin, Urt. v. 09.12.2014 - 16 O 224/14 Kart, ZNER 2015, 158 Rn. 55; LG Dortmund, Urt. v. 03.06.2015 - 10 O 63/15 EnW, zit. nach juris, Rn. 50).

  • KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19

    Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen

    Eine unbillige Behinderung eines Bieters durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren ist nämlich nur dann ausnahmsweise zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession auf jeden Fall auch ohne den Verfahrensfehler erhalten hätte (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289, Rn. 99 - Stromnetz Berkenthin; Senat, Urteil vom 4. April 2019 - 2 U 5/15 Kart, NZKart 2019, 383, Rn. 89 - Gasnetz Berlin; OLG Celle, Beschluss vom 20. September 2018 - 13 U 166/17 (Kart), Rn. 64 nach juris; LG Dortmund, Urteil vom 3. Juli 2015 - 10 O 63/15 EnW, Rn. 61 nach juris; LG Stuttgart, Urteil vom 2. Oktober 2014 - 11 O 182/14, EnWZ 2015, 93, Rn. 71 nach juris).
  • LG Dortmund, 07.06.2018 - 13 O 62/16
    Als Ausprägung des allgemeinen Rechtsstaatlichkeitsgrundsatz der Neutralität gilt ein Mitwirkungsverbot von Personen, die dem Bieter nahe stehen, auf Seiten der vergabeleitenden Stelle aber auch über das förmliche Verfahren hinaus für Auswahlentscheidungen zur Vergabe von Wegenutzungsrechten (OLG Brandenburg, Urteil vom 19.07.2016, a.a.O., Seite 11; LG Dortmund, Urteil vom 03.007.2015, 2015, 10 O 63/15 EnW, juris-Rdnr. 50; Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers, 2. Auflage 21.05.2015, Rdnr. 25).

    Dementsprechend ist -wie bereits unter Ziffer 1. ausgeführt - einer Gemeinde, die sich selbst an dem Wettbewerb um die Wegenutzungsrechte beteiligt, mithin sowohl als Anbieter als auch als Nachfrager nach Wegenutzungsrechten auftritt, zur Wahrung des Geheimwettbewerbs und des Neutralitätsgebots eine hinreichende organisatorische und personelle Trennung zwischen ihr als verfahrensleitender Stelle und ihr als Bieterin abzuverlangen (Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers, a.a.O.; OLG Brandenburg, Urteil vom 19.07.2016, Kart U 1/15, Seite 11; LG Dortmund, Urteil vom 03.07.2015, 10 O 63/15 EnW, juris-Rdnr. 50).

  • LG Dortmund, 26.10.2016 - 10 O 84/16
    In einer solchen Konstellation besteht die Dringlichkeit fort (vgl. Kammer, Urteil vom 3.7.2015, Az. 10 O 63/15 EnW = BeckRS 2016, 04079: Nichtunterzeichnung eines Konzessionsvertrages bis zur Entscheidung über den gegen die Unterzeichnung gerichteten Antrag).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht